Gültig ab: 04.05.2017
§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge, Form
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Bissinger Lights (“Verkäufer”) und Käufern, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliche Sondervermögen sind.
Es gelten ausschließlich diese AVB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang; hierfür genügt Textform (z. B. E‑Mail).
Rechtserhebliche Erklärungen des Käufers (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt) bedürfen mindestens der Textform.
§ 2 Angebote, Unterlagen, Vertragsschluss
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Mit Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Lieferung innerhalb von 14 Tagen zustande.
An Zeichnungen, Plänen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums‑ und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise, Versand, Verpackung
Preise verstehen sich ab Lager (EXW), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Versand‑, Verpackungs‑ und Transportversicherungskosten trägt der Käufer. Verpackungen nach VerpackG gehen – ausgenommen Paletten – in das Eigentum des Käufers über.
§ 4 Zahlung, Anzahlung, Sicherheiten
Neukunden: Lieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorauszahlung.
Bestandskunden: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Bei Aufträgen mit einem Netto-Auftragswert von über 10.000 € ist der Verkäufer berechtigt, eine Anzahlung von mindestens 50 % des Gesamtpreises bei Auftragserteilung zu verlangen.
Bei Projekten mit Lieferung und Montage ist – sofern nicht anders vereinbart – folgende Zahlungsstaffelung vorgesehen:
• 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung (Anzahlung)
• 30 % bei Anlieferung der Hauptkomponenten bzw. Beginn der Montage
• 20 % nach Abnahme der Leistungen
Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferfristen, höhere Gewalt, Selbstbelieferung
Lieferfristen werden individuell vereinbart. Der Beginn setzt die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen/Unterlagen voraus.
Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Energie‑/Materialengpässe, Streiks) oder unverschuldete Nichtverfügbarkeit (insbesondere ausbleibende Selbstbelieferung trotz kongruenten Deckungsgeschäfts) verlängern die Fristen angemessen oder berechtigen zum (teilweisen) Rücktritt; bereits erhaltene Zahlungen werden erstattet.
Verzugsschadenspauschale: 0,5 % des Nettolieferwerts je angefangene Woche, maximal 5 %; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
§ 6 Gefahrübergang, Annahmeverzug
Die Gefahr geht beim Versendungskauf mit Übergabe an den Spediteur/Frachtführer auf den Käufer über.
Gerät der Käufer in Annahmeverzug, kann der Verkäufer Ersatz der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt (verlängert/erweitert)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Verarbeitung/Verbindung begründet Miteigentum des Verkäufers am neuen Produkt im Verhältnis der Werte (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Forderungen aus Weiterveräußerung werden im Voraus in Höhe des Rechnungswertes sicherungshalber abgetreten; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Übersteigt der realisierbare Sicherungswert die Forderungen um mehr als 10 %, gibt der Verkäufer Sicherheiten nach Wahl frei.
§ 8 Untersuchungs‑ und Rügepflicht, Gewährleistung
Kaufleute haben Mängel nach § 377 HGB unverzüglich zu rügen.
Bei Mängeln hat der Verkäufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen Rücktritt oder Minderung zu.
Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Lieferung; bei Bauwerken/Baustoffen 5 Jahre. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz/Grobfahrlässigkeit und für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 10 Produkthinweise, Montage, Normen
Montage/Anschluss ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß VDE‑/DIN‑Normen und jeweiligen Installationsanleitungen.
Technische Angaben unterliegen üblichen Toleranzen (u. a. Lichtstrom, Farbtemperatur, CRI). Änderungen im Rahmen technischer Weiterentwicklung vorbehalten.
§ 11 Schutzrechte, Geheimhaltung
An Mustern, Zeichnungen und Daten bestehen Schutzrechte; sie dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach geltendem Datenschutzrecht. Informationen hierzu stellt der Verkäufer gesondert zur Verfügung.
§ 13 Exportkontrolle und Sanktionen
Der Käufer verpflichtet sich, Export‑, Embargo‑ und Sanktionsvorschriften einzuhalten und den Verkäufer bei Prüfungen zu unterstützen.
§ 14 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Verkäufers.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis: Es gelten ausschließlich die AGB von Bissinger Lights. AGB des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.