Versammlungsstättenverordnung
Kurzdefinition
Die Versammlungsstättenverordnung regelt die grundlegenden Anforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb von Versammlungsstätten. Ziel ist es, die Sicherheit von Besuchern, Mitarbeitenden und Mitwirkenden zu gewährleisten. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf Verkehrsflächen, Rettungswegen und deren Beleuchtung.
Für welche Gebäude sie relevant ist
Die Verordnung gilt für Gebäude und Anlagen, in denen sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten. Dazu zählen unter anderem Theater, Kinos, Opernhäuser, Stadthallen, Mehrzweckhallen und vergleichbare Einrichtungen. Maßgeblich sind Nutzung, Größe und die zulässige Personenzahl.
Die konkrete Fassung der Verordnung wird auf Landesebene geregelt. Die sicherheitsrelevanten Grundanforderungen sind jedoch bundesweit vergleichbar.
Bedeutung für Beleuchtung
Beleuchtung ist in der Versammlungsstättenverordnung kein gestalterisches Thema, sondern Teil der Sicherheitsinfrastruktur. Verkehrswege, Treppen, Stufen und Ausgänge müssen jederzeit sicher nutzbar sein. Das gilt auch bei reduzierter Allgemeinbeleuchtung oder bei Ausfall der regulären Stromversorgung.
Besonders kritisch sind Bereiche mit Höhenunterschieden. Hier entstehen bei Dunkelheit die größten Unfallrisiken.
Stufen und Treppen
Stufen müssen so ausgeführt sein, dass sie klar erkennbar bleiben. Die Verordnung schreibt keine konkrete Leuchtenform vor, fordert jedoch eine sichere Nutzung unter allen relevanten Betriebsbedingungen. In der Praxis bedeutet das, dass Stufenkanten auch bei gedimmtem Licht eindeutig wahrnehmbar sein müssen.
Stufenbeleuchtung ist daher in vielen Versammlungsstätten ein fester Bestandteil des Sicherheitskonzepts.
Beleuchtung bei Stromausfall
Die Verordnung verlangt, dass sicherheitsrelevante Bereiche auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung nutzbar bleiben. Dazu gehören insbesondere Rettungswege, Treppen und Ausgänge. Die Funktion darf nicht von Szenenlicht, Showsteuerungen oder Komfortsystemen abhängig sein.
Wie diese Versorgung technisch umgesetzt wird, ist nicht festgelegt. Entscheidend ist, dass die Wirkung im Störfall zuverlässig eintritt.
Zusammenspiel mit weiteren Regelwerken
Die Versammlungsstättenverordnung bildet den rechtlichen Rahmen. Sie wird in der Praxis durch technische Normen und anerkannte Regeln ergänzt. Planung und Ausführung müssen diese Zusammenhänge berücksichtigen, um ein geschlossenes Sicherheitskonzept zu erreichen.
Eine isolierte Betrachtung einzelner Anforderungen führt häufig zu Lücken, die erst im Betrieb sichtbar werden.
Verantwortung im laufenden Betrieb
Die Verantwortung endet nicht mit der Abnahme des Gebäudes. Betreiber müssen sicherstellen, dass die Anforderungen der Verordnung dauerhaft eingehalten werden. Änderungen an Nutzung, Bestuhlung, Beleuchtung oder Steuerung können Auswirkungen auf die Sicherheit haben und müssen bewertet werden.
Regelmäßige Prüfungen und eine nachvollziehbare Dokumentation sind Teil eines ordnungsgemäßen Betriebs.
Einordnung aus der Praxis
In der Praxis entstehen Probleme selten durch fehlende Vorschriften, sondern durch unklare Prioritäten. Wenn Beleuchtung primär als Gestaltungselement betrachtet wird, geraten sicherheitsrelevante Aspekte in den Hintergrund. Eine klare Trennung zwischen Wirkung und Funktion ist deshalb entscheidend.
Weiterführend
Konkrete Auswirkungen der Versammlungsstättenverordnung auf Planung und Ausführung von Beleuchtung findest du auf der Fachseite
Stufenbeleuchtung in Versammlungsstätten – Vorschriften und Planung